Der neue Motorradführerschein

Die meisten Änderungen der neuen Führerscheinregelung betreffen Zweiräder, die nun in die Klassen AM, A1, A2 und A eingeteilt werden (gilt auch für Altinhaber).

Die neue Klasse AM führt die bisherigen Klassen M und S zusammen. AM gilt für zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h, deren Verbrennungsmotor nicht mehr als 50 cm3 Hubraum hat. Auch vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit diesen technischen Werten dürfen gefahren werden; dabei darf das Leergewicht nicht über 350 kg (ohne Batterien von Elektrofahrzeugen) liegen. Der Inhaber der alten Klasse M oder S darf jetzt auch Fahrzeuge der Klasse AM fahren. Die neue Klasse AM ist EU-weit gültig.

Das Leichtkraftrad der Klasse A1 hat weiterhin 125 cm3 und 11 kW. Neu ist die Beschränkung des Verhältnisses von Leistung zu Leergewicht von 0,1 kW/kg, die nur für neu erteilte Fahrberechtigungen gilt. Dafür entfällt für alle minderjährigen Inhaber der Fahrerlaubnis A1 die bisher geltende bauartbedingte Beschränkung auf 80 km/h. Auch eine vor dem 01.04.1980 erteilte Fahrerlaubnis der Klassen 3 oder 4 berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern.

Die bereits vom Stufenführerschein her bekannte Fahrberechtigung A (beschränkt) wird zur neuen Klasse A2. Dabei wurde die zulässige Leistung auf 35 kW bei einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg angehoben. Allerdings dürfen gedrosselte Motorräder ursprünglich nicht mehr als 98 PS haben. Inhaber der alten Klasse A (beschränkt) erhalten nach zwei Jahren noch automatisch die Berechtigung der Klasse A; Inhaber der neuen Klasse A2 benötigen hierfür nach Ablauf von zwei Jahren neben einer Vorbereitung in einer Fahrschule auch noch eine weitere praktische Prüfung. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.

Die Klasse A gilt weiterhin unbeschränkt für alle Krafträder. 

Trikes dürfen nach der neuen Regelung nicht mehr mit dem Pkw-Führerschein (Klasse B) gefahren werden, sondern hierfür ist nun auch ein Motorradführerschein vonnöten. So berechtigt die Klasse A1 zum Führen von Trikes bis 15 kW, für mehr Leistung benötigt man die Klasse A. Allerdings dürfen mit Motorradführerscheinen keine Trikes mit Anhänger geführt werden. Wer jedoch den Pkw-Führerschein vor dem 19.01.2013 erworben hat, darf weiterhin Trikes fahren und auch Anhänger ziehen.

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Quelle: Tourenfahrer.de


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