Versicherung haftet beim Fahrtraining
Wer mit seinem Fahrzeug an einem freiwilligen Training zur Fahrsicherheit teilnimmt und dabei in einen Unfall verwickelt wird, kann dafür nicht einen allgemeinen Haftungsausschluss in Anspruch nehmen. Das ist auch dann nicht möglich, wenn das Malheur auf einem Gelände außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums passiert und die Freistellung von der Haftung mit dem Anmeldeformular des Veranstalters garantiert wurde. Ein solcher Haftungsausschluss gilt nämlich als so genannte überraschende Klausel und ist von…

