Nachdem der Mopedführerschein AM nach einer Testphase bereits in einigen Bundesländern mit 15 Jahren erworben werden konnte, soll die Regelung jetzt bundesweit gelten. Ein entsprechendes Gesetz wird in Kürze in Kraft treten. |
Gute Nachrichten für den Zweiradnachwuchs: Die Fahrerlaubnis AM, aka Mopedführerschein, kann künftig in allen Bundesländern bereits mit 15 Jahren erworben werden. Damit ist es Jugendlichen ein Jahr früher möglich, Krafträder mit einem Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zu fahren.
Der neuen bundeseinheitlichen Regelung vorangegangen war ein im Jahr 2013 gestarteter Modellversuch in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die positiven Erfahrungen in der Testphase bewog den Gesetzgeber noch vor Auslaufen des Versuchs im vergangenen Jahr, es den Bundesländern freizustellen, sich am neuen Modell zu orientieren oder bei der ursprünglichen Altersgrenze von 16 Jahren zu bleiben.
Seither galt in 11 Bundesländern die 15-Jahre-Regelung, in den fünf anderen mussten die Jugendlichen mit dem Fahrerlaubniserwerb bis zum 16. Geburtstag warten. Diese uneinheitliche Regelung ist mit dem am 28. Mai 2021 vom Bundesrat beschlossenen Gesetz Geschichte. Das Gesetz wird in den kommenden Wochen in Kraft treten.
Zu beachten bleibt jedoch, dass die Fahrerlaubnis AM für Unter-16-Jährige auch künftig nur innerhalb der BRD gültig ist. Auslandsfahrten mit dem Moped sind daher erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr möglich. Urlaubsreisen mit dem Moped dürften aber ohnehin eher Seltenheitswert haben, dafür erlangen Jugendliche nun bundesweit ein erheblich höheres Maß an Mobilität.
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Foto: Peugeot Motocycles
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Quelle: Tourenfahrer.de