Ein Motorradkauf ist und bleibt Vertrauenssache
Garantie und Gewährleistung – was ist der Unterschied? Dazu gibt uns das Gebrauchtmotorrad Zentrum Dresden und RA Frederick Pilz Auskunft: Garantie Die Garantie ist eine freiwillige Zusage, ein Versprechen dafür, dass eine Sache eine bestimmte Eigenschaft über einen bestimmten Zeitraum hat. Die Ansprüche sind verschuldensunabhängig. Tritt der von der Garantie umfasste Mangel in dem garantierten Zeitraum ein, muss der Garantiegeber die Sache in den versprochen Zustand bringen, also reparieren.