Anschlag auf Biker: DNA-Spur weist auf Täter hin

Rund 1 1/2 Jahre nach einem tödlichen Motorradunfall zwischen Markt Rettenbach und Ottobeuren, der sich aufgrund einer vorsätzlich gelegten Ölspur auf der Fahrbahn ereignet hatte, rückt eine DNA-Spur in den Fokus der Ermittlungen. Durch eine jetzt geplante DNA-Reihenuntersuchung könnte es eng werden für den Täter.

Am frühen Abend des 17.04.2011 ereignete sich bei Markt Rettenbach  ein schwerer Verkehrsunfall. Ein damals 37-jähriger Motorradfahrer war auf eine Ölspur geraten und hatte die Kontrolle über sein Farzeug verloren. Er prallte gegen einen entgegenkommenden Pkw. Durch den Unfall erlitt der Mann so schwere Verletzungen, dass er noch am Unfallort verstarb.

Zur gleichen Zeit gingen andere Anrufe bei der Polizei in Kempten und Memmingen ein: Insgesamt wurden 10 Ölflecken gemeldet, davon drei im Bereich der Unfallstelle, aber auf verschiedenen Straßen. Die Spurensicherung vor Ort ergab, dass das Öl von auf der Fahrbahn zerplatzten Glasflaschen stammte. Es waren eindeutig Fallen für Motorradfahrer.

Der Tote wurde also Opfer eines gezielten Anschlags; eines Attentats vielleicht nicht gegen ihn persönlich, aber gegen ihn als Motorradfahrer. Die Memminger Staatsanwaltschaft ermittelte seit April 2011 wegen Mordverdachts.

Die Ermittlungen der zunächst bei der Kriminalpolizeiinspektion Memmingen angesiedelten Ermittlungsgruppe „Ölfleck“ sowie die Untersuchungen der gesicherten Spuren beim Bayerischen Landeskriminalamt ergaben, dass die Öllachen auf den Fahrbahnen mittels grüner Weinflaschen bzw. klarer Sektflaschen ausgebracht wurden und es sich um gebrauchtes Motoröl handelt. Die Spur der Weinflaschen konnte bis zu einem Massenabfüller verfolgt werden, der Discountmärkte beliefert.

Die weiteren Maßnahmen, darunter eine Ausstrahlung des Falles am 24.08.2011 bei Aktenzeichen XY, eine Auslobung von 50.000 Euro (darunter insgesamt 45.000 Euro durch zwei Privatpersonen), die Überprüfung von Haltern einer bestimmten Fahrzeugmarke und Fahrzeugtyps, sowie die Abarbeitung von ca. 250 Hinweisen führten bisher nicht zur Ermittlung des oder der Täter.

Im Rahmen der Untersuchung der Spurenträger wie der Glasflaschenreste konnte durch das Bayerische Landeskriminalamt an mehreren Flaschenbruchstücken eine identische DNA-Spur gesichert werden. Das aufgefundene DNA-Muster weist so viele individualcharakteristische Merkmale auf, dass rechnerisch nur eine von 12 Milliarden Personen ein derartiges Muster aufweisen kann.

Da der bereits durchgeführte Abgleich der aufgefundenen DNA Muster mit der DNA-Analyse-Datei beim Bundeskriminalamt Wiesbaden keine Übereinstimmung ergeben hat, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Memmingen durch das Amtsgericht Memmingen die Durchführung einer DNA-Reihenuntersuchung angeordnet.

Wegen des zu absolvierenden Ermittlungsaufwandes wurde die weitere Sachbearbeitung der Kriminalpolizeiinspektion Kempten übertragen. Mit einem Personalansatz von insgesamt 14 Beamten und Beamtinnen werden in einem ersten Schritt mehrere hundert Personen gebeten, freiwillig eine Speichelprobe abzugeben.

Hierbei handelt es sich um Personen, auf die bestimmte Prüfungsmerkmale zutreffen und die durch den Abgleich als Täter ausgeschieden werden sollen.

Quelle Text und Bild:  Ridexperience – der Metzeler-Blog

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