In der letzten Woche ist Uwe Steinmetz, Verkehrsanwalt aus Leipzig, ein hochinteressantes Urteil des AG Meißen (Az. 13 OWi 703 Js 21114/14 zu Händen gelangt –
In einer sehr ausführlichen (112 Seiten) und geradezu exzellenten Begründung hat das AG Meißen ausgeführt, daß Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät ES 3.0 nicht geeignet sind, einen Tatvorwurf zu begründen.
Es wurde sowohl die Messung als solche bemängelt, welche bauartbedingte Fehlerquellen hat, es wurde sogar die Bauartzulassung der PTB aufgrund der – bei Einhaltung der Bedienvorschriften – auftretenden abweichenden Meßergebnisse bemängelt und es wurde bemängelt, daß eine externe Prüfung mittels Sachverständigen vom Hersteller des Meßgeräts gar nicht mehr vorgesehen ist.
Dies ist aber nicht die einzige Bewertung, die diese Fehler aufzeigt, auch in weiteren von Verkehrsanwalt Uwe Steinmetz geführten Verfahren wurde vom beauftragten öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter (dessen Kompetenz er sehr schätzt) diese Fehlerquellen der Messung ausgezeigt.
Nach all dem muss man nur jedem Betroffenen raten, JEDE Messung mit dem Gerät ES 3.0 anzugreifen!