Neue Regelungen bei der Zulassung

Auch für 2015 hat der Gesetzgeber einige Neuregelungen für den Straßenverkehr auf den Weg gebracht. Vor allem Vereinfachungen bei der Fahrzeugzulassung können manchen unnötigen Weg ersparen –

Ab 1. Januar 2015

Gleich nach Jahreswechsel tritt eine Neuregelung in Kraft, die Fahrzeughaltern in Zukunft manchen unschönen Behördengang ersparen könnte. Das Abmelden des eigenen Fahrzeugs kann online auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) und auf den Portalen der Zulassungsbehörden der Länder vorgenommen werden. Voraussetzung ist, dass für das betreffende Fahrzeug bereits ein Fahrzeugschein einer neuen Generation ausgestellt wurde und das Kennzeichen mit einer speziell codierten Plakette versehen ist.

Fahrzeuge, die ab 1. Januar 2015 neu- oder wiederzugelassen werden, erhalten geeignete Papiere und Plaketten automatisch. Die Wiederzulassung über das Internet wird ab dem Jahr 2016 möglich sein.

Beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk kann man sein altes Kennzeichen behalten, da die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Umzug« entfällt. Ein Kennzeichen mit dem neuen Wohnort wird erst bei einer Neuzulassung des Fahrzeugs zugeteilt.

Ab 1. April 2015

Die Vergabe der fünf Tage geltenden Kurzzeitkennzeichen wird künftig restriktiver gehandhabt. Entsprechende Kennzeichen werden nur noch für Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP) vergeben. Direkte Fahrten bis zu einer Prüfstelle in dem Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, sind aber auch ohne HU weiterhin möglich.

Quelle: Tourenfahrer.de


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