Informationen – wenn es dann doch mal mit dem Bike zu schnell war… |
Motorradfahrer unterliegen wie alle anderen Verkehrsteilnehmer den geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen. Bei Überschreitungen müssen sie mit einem Bußgeld oder sogar mit einem Fahrverbot rechnen. Wiederholungstäter werden besonders hart bestraft. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt auch davon ab, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung inner- oder außerorts stattgefunden hat.
Motorradfahrer können genauso wie klassische Kraftfahrzeuge auf vier oder mehr Rädern von stationären und mobilen Blitzern erfasst werden. Allerdings gestaltet sich die Identifizierung des Fahrers aufgrund des Helmes ein wenig schwieriger.
Hinzu kommt, dass viele Blitzer die Fahrzeuge nur von vorn erfassen. Das Kennzeichen am Motorrad befindet sich aber hinten. Theoretisch ist ein solches Blitzerbild für die Behörden unbrauchbar, und der Motorradfahrer kommt ohne Strafe davon. Allerdings gibt es mittlerweile auch Blitzer, die Fahrzeuge sowohl von vorn als auch von hinten erfassen. Mit ihnen lassen sich auch Motorradfahrer belangen.
Motorradfahrer sollten sich also nicht in Sicherheit wiegen. Zudem versucht die Polizei gelegentlich auch, Geschwindigkeitssünder zu ermitteln, die nur von vorn geblitzt wurden. Auffällige Kleidung oder das Motorrad selbst können dabei Aufschluss geben. So sollen Wiederholungstäter überführt werden. Auch Motorradfahrer, die die Geschwindigkeitsbegrenzung in besonders hohem Maß überschritten haben, müssen damit rechnen, dass die Polizei weitere Schritte zur Identifizierung unternimmt.
Wenn die Beamten einen Fahrer durch seine Maschine und seine Kleidung ausfindig machen und dieser angibt, dass er nicht auf dem Blitzerfoto zu sehen ist, können bestimmte Maßnahmen dabei helfen, ihn zu überführen. Motorradfahrer, die schon häufiger von vorn geblitzt worden sind, aber nicht eindeutig identifiziert werden können, werden gelegentlich dazu aufgefordert, ein Fahrtenbuch zu führen. Die Einträge lassen sich dann mit den Blitzerfotos abgleichen. Der Justiz sind also keineswegs die Hände gebunden.
Geschwindigkeitssündern drohen Bußgelder und Fahrverbote
Wer innerorts zu schnell unterwegs ist, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 10 km/h werden 30 Euro fällig. Wer zwischen 21 und 25 km/h zu schnell fährt, muss ganze 115 Euro zahlen.
Ab 26 km/h zu viel müssen Motorradfahrer außerdem ein Fahrverbot von einem Monat befürchten. Das gilt insbesondere dann, wenn zweimal innerhalb eines Jahres eine hohe Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt wurde. Außerorts sind die Bußgelder ein wenig niedriger, doch auch dort kann ab 26 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit ein Fahrverbot verhängt werden.
Wer häufig zu schnell auf dem Motorrad unterwegs ist, sammelt zudem Punkte in Flensburg. Ab 21 bis 25 km/h wird ein Punkt fällig. Innerorts gibt es ab 31 bis 40 km/h schon zwei Punkte. Außerorts muss der Fahrer hingegen mindestens 41 km/h zu schnell unterwegs gewesen sein. Wer acht Punkte in Flensburg hat, bekommt die Fahrerlaubnis entzogen.
Wie Motorradfahrer Einspruch erheben können
Gegen einen unrechtmäßigen Bußgeldbescheid kann selbstverständlich Einspruch erhoben werden. Das ist zum Beispiel möglich, wenn auf dem Blitzerfoto mehrere Fahrzeuge zu sehen sind und es nicht klar ersichtlich ist, welches davon zu schnell gefahren ist.
Motorradfahrer sind oft dazu verleitet, Einspruch einzulegen, weil der Fahrer auf dem Bild aufgrund des Helmes nicht klar erkennbar ist. Das sollten Betroffene aber nur tun, wenn sie auch wirklich nicht der Fahrer waren. Sonst laufen sie Gefahr, dass die Polizei vor der Tür steht und gegebenenfalls die Motorradkleidung kontrolliert oder das Führen eines Fahrtenbuches anordnet.
Ansonsten gelten die gleichen Regeln wie auch für Geschwindigkeitssünder, die mit dem Pkw unterwegs waren. Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids erfolgen. Wenn das nicht geschieht, wird der Bescheid rechtskräftig. Dann ist kein Einspruch mehr möglich.
Standorte von stationären Blitzern in Sachsen herausfinden
In Sachsen gibt es eine große Anzahl an stationären Blitzern, deren Standorte allgemein bekannt sind. Sie lassen sich leicht über Blitzer-Datenbanken im Internet oder über Online-Karten herausfinden. Bei Google Maps sind beispielsweise zahlreiche Blitzer eingetragen. Nicht erlaubt sind hingegen Navigationsgeräte mit Blitzerwarnern. Da sie während der Fahrt genutzt werden, könnten sie rücksichtsloses und zu schnelles Fahren fördern. Es ist aber erlaubt, sich vorab über die Standorte von Blitzern zu informieren.
Zu schnell auf dem Motorrad unterwegs – das sind die Gefahren
Natürlich ist es gut zu wissen, an welchen Stellen Blitzer stehen. Grundsätzlich sollten sich Motorradfahrer sich selbst und den anderen Verkehrsteilnehmern zuliebe aber an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Verstöße machen sich nicht nur auf dem Konto bemerkbar, sondern gefährden auch das eigene Leben. Gerade Motorradfahrer werden von anderen Verkehrsteilnehmern leicht übersehen.
Wenn Sie dann auch noch schnell um die Ecke schießen, ist ein Zusammenprall oft vorprogrammiert. Auf rutschigen Untergründen und auf schlechten Straßen geraten sie außerdem schnell ins Schlingern. Besonders gefährlich ist auch das schnelle Fahren auf kurvenreichen Fahrten. Hier drohen nicht nur die Gefahr des Zusammenstoßens mit anderen Fahrzeugen, sondern auch die starken Fliehkräfte in der Kurve.
Unfälle aufgrund von zu hohen Geschwindigkeiten müssen nicht sein. Motorradfahrer sollten stets vorausschauend fahren, immer bremsbereit sein und dafür sorgen, dass sie für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sind. Das lässt sich beispielsweise mit einer auffälligen Schutzbekleidung umsetzen.
Quelle: punkte-flensburg.de