Führt die Urlaubsreise ins Ausland, sollten sich Motorradfahrer über die jeweils geltenden Mautbestimmungen informieren. »Schwarzfahrern« drohen teils hohe Bußgelder. Eine Übersicht der Regelungen in Europa. |
Deutsche Motorradfahrer sind es gewohnt, frei Fahrt zu haben. Mauthäuschen gibt es nur an ganz wenigen Strecken. In den meisten anderen europäischen Ländern ist jedoch zumindest die Benutzung von Autobahnen kostenpflichtig. Daher ist es sinnvoll, sich vor einer Urlaubstour mit den Mautbestimmungen in den Reiseländern zu befassen.
Denn Verstöße gegen die Landesregelungen können sehr teuer werden. Wer keine Vignette kauft oder sie nicht richtig anbringt, muss mit teils drastischen Bußgeldern rechnen. In Slowenien drohen bis zu 800 Euro. Auch Österreich (ab 120 Euro), die Schweiz (190 Euro plus Vignettenkosten) und Tschechien (ab 185 Euro) bitten Mautsünder richtig zur Kasse.
In der Europäischen Union gibt es in neun Ländern eine streckenbezogene Maut. In Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Polen, Portugal und Spanien müssen Verkehrsteilnehmer eine Gebühr entsprechend der zurückgelegten Kilometer zahlen.
Auch in den Nicht-EU-Ländern Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Norwegen, Serbien, in der Türkei und in Weißrussland wird nach Entfernung abgerechnet. Nicht immer ist das gesamte Autobahn- und Schnellstraßennetz mautpflichtig. Die Bezahlung erfolgt je nach Land beim Ein- oder Ausfahren; Länder wie Portugal und Polen setzen auf verschiedenen Streckenabschnitten auch elektronische Bezahlsysteme ein.
In einigen Ländern fällt zudem eine Sondermaut für Brücken, Tunnel und Pässe an, etwa in Österreich, der Schweiz, Italien, Frankreich, Dänemark und Schweden. Acht weitere Länder verlangen für Fahrten auf Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette: Bulgarien, Österreich, Rumänien, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Die Vignetten gelten unterschiedlich lange.
Foto: ADAC (verändert)
Quelle: Tourenfahrer.de