Seit November 2020 dürfen 15-Jährige in Bayern den Mopedführerschein machen. Allerdings gilt dies nur, sofern ein individueller Bedarf besteht und der Teenager eine entsprechende Verkehrsreife mitbringt. Somit ist es nunmehr in 11 Bundesländern möglich, den Mopedführerschein mit 15 Jahren zu machen. |
Modellversuch geglückt
Bereits im Mai 2013 wurde der Mopedführerschein (Führerscheinklasse AM) mit 15 als Modellversuch in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eingeführt. Die Auswertung der daraus resultierenden Daten ließ kein eindeutiges Ergebnis zu. Dennoch entschied sich der Bundesrat am 29.11.2019 zu einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Gemäß § 6 Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) können die Bundesländer nunmehr selbst entscheiden, ob sie den Mopedführerschein mit 15 einführen oder nicht.
Unterschiede zwischen Moped und Mofa
In allen Bundesländern ist es ab 15 Jahren erlaubt, ein Mofa zu fahren, wenn eine entsprechende Prüfbescheinigung vorliegt. Es handelt sich dabei um einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Die Führerscheinklasse AM berechtigt hingegen dazu, leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h zu führen. Die Nenndauerleistung/Nutzleistung darf nicht mehr als 4 kW und der Verbrennungsmotor darf einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ aufweisen.
In diesen Bundesländern wurde der Mopedführerschein mit 15 eingeführt
In den nachfolgenden Bundesländern haben Sie die Möglichkeit, den Mopedführerschein mit 15 Jahren zu machen:
- Bayern
- Brandenburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Mobilität für Jugendliche verbessert
Für Jugendliche, die in einem Bundesland, welches den Mopedführerschein mit 15 eingeführt hat, wohnen, stellt dies eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der eigenen Mobilität dar. Die Abhängigkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderen Mitfahrgelegenheiten wird so deutlich geringer.
Doch Vorsicht: Wer mit 15 Jahren mit dem Moped fährt und dabei die Grenze zu einem Bundesland, welches dem AM-Führerschein mit 15 Jahren nicht eingeführt hat, passiert, begeht eine Straftat. Es handelt sich dann nämlich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dafür kann gemäß § 21 StVG eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe ausgesprochen werden. Bei vorliegender Fahrlässigkeit (wenn Sie also aus Versehen in ein anderes Bundesland gefahren sind), reduziert sich das Strafmaß auf eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
Weitere Informationen rund ums Thema „Mopedführerschein mit 15 Jahren erwerben“ finden Interessierte unter https://www.bussgeld-info.de/mopedfuehrerschein-mit-15/