Neufassung der Straßenverkehrsordnung

Seit gestern, dem 1. April 2013, ist eine Neuregelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft.

Nach der missglückten Novelle von 2009 mussten diverse Unklarheiten beseitigt werden. Auch speziell für Motorradfahrer relevante Neuerungen enthält das nun gültige Regelwerk.

Vereinfachung und Klarstellungen waren die wichtigsten Ziele bei der Neufassung der StVO. So wird es künftig einige Verkehrsschilder nicht mehr geben. Beispielsweise werden Bahnübergänge aller Typen nur noch durch ein einziges Schild gekennzeichnet. Das Zeichen »Beschrankter Bahnübergang« entfällt.

Auch etliche Warnschilder werden (z. B. »Steinschlag«, »Rinder«, »Fluglärm«, »Zebrastreifen«) aus dem Straßenbild verschwinden. Sie werden durch das allgemeine Warnschild – Gefahrzeichen 101 – mit Zusatzschild ersetzt. Allerdings wird es auch einige neue Verkehrszeichen geben, beispielsweise den Hinweis, wenn eine Sackgasse von Radlern oder Fußgängern passiert werden kann.

Ganz neu ist ein generelles Überholverbot an Bahnübergängen, das zwischen den Warnschildern und dem Bahnübergang selbst gilt.

Ergänzt wurde eine Regelung zur Nutzung von Fahrstreifen: sind auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt drei Fahrstreifen durch Leitlinien markiert, dürfen der linke, dem Gegenverkehr vorbehaltene, und der mittlere Fahrstreifen nicht zum Überholen benutzt werden. Dasselbe gilt für Fahrbahnen, wenn insgesamt fünf Fahrstreifen für beide Richtungen markiert sind, für die zwei linken, dem Gegenverkehr vorbehaltenen, und den mittleren Fahrstreifen. Wer nach links abbiegen will, darf sich bei insgesamt drei oder fünf Fahrstreifen für beide Richtungen auf dem jeweils mittleren Fahrstreifen in Fahrtrichtung einordnen (§ 7 Abs. 3a).

Motorräder, die mit Tagfahrlicht ausgestattet sind, müssen nun nicht mehr zu jeder Tageszeit mit Abblendlicht fahren. Bei geeigneten Lichtverhältnissen darf das Tagfahrlicht das Abblendlicht ersetzen. Bei schlechter Sicht oder abnehmender Helligkeit besteht natürlich weiterhin die Pflicht zum Einschalten des Abblendlichts.

Quelle. Tourenfahrer.de


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