Interessantes Urteil für Motorradfahrer

Nicht nur ein unmittelbarer Unfall kann KASKO-Ansprüche auslösen, auch die Vermeidung eines konkret möglichen Unfalls. |

In diesem konkreten Fall ging es um die Vermeidung eines Wildunfalles. Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken hat im Urteil v. 23.11.2022 – 5 U 120/21 folgendes bestimmt:

Hat ein Motorradfahrer beim Einfahren in eine Rechtskurve aus geringer Entfernung  Rehe wahrgenommen, die sich in unmittelbarer Nähe des rechten Straßenrandes hinter einem Busch befinden, und gerät er beim anschließenden Versuch, nach links  auszuweichen, von der Straße ab, kann eine sogenannte objektiv gebotene Rettungshandlung vorliegen und die Teilkaskoversicherung gehalten sein, dadurch entstandene Schäden  am Fahrzeug und an der Kleidung des Fahrers als Aufwendungen zur Abwendung  eines unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles zu ersetzen.

Auch wenn unser geliebtes „Rechtsdeutsch“ gelegentlich schwer zu verstehen ist – hier scheint es klar zu sein. Wer einen Wildunfall vermeiden möchte, dabei selbst verunfallt, dem müssen die Versicherungen die Schäden ersetzten.


Quelle und vielen Dank an: Uwe L. Steinmetz – Rechtsanwalt – www.anwaltskanzlei-steinmetz.de
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