Fahrzeugwiederzulassung online möglich

Am 1. Oktober 2017 ist das Projekt i-kfz in die zweite Stufe gegangen. Damit können neben der seit 2015 möglichen Außerbetriebssetzung auch Wiederzulassungen online durchgeführt werden. |

Bereits am 1. Januar 2015 hatte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Stufe 1 der Internetbasierten Fahrzeugzulassung live geschaltet. Damit war unter bestimmten Voraussetzungen die Außerbetriebssetzung von Fahrzeugen via Internet möglich.

Zum 1. Oktober 2017 wurde nun die zweite Stufe gezündet. Nun kann man sich auch für die Wiederzulassung den lästigen Gang zur Kfz-Zulassungsstelle und die damit meist verbundenen Wartezeiten sparen. Allerdings funktioniert die Online-Wiederzulassung derzeit nur mit einer starken Einschränkung: Sie ist zunächst nur auf denselben Halter ohne Wechsel des Zulassungsbezirks mit dem bei der Außerbetriebssetzung reservierten Kennzeichen möglich.

Außerdem muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. Der Halter muss die ab dem 1. Januar 2015 bei der Zulassung eines Fahrzeuges ausgegebenen neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen Teil I mit jeweils verdecktem Sicherheitscode besitzen. Die Hauptuntersuchung muss noch gültig sein und von einer Prüforganisation durchgeführt worden sein, die für den Datenaustausch mit dem Kraftfahrt Bundesamt (KBA) zertifiziert ist. Selbstverständlich muss auch eine Versicherungsbestätigung vorliegen, und ein Kennzeichen muss bei der Zulassungsstelle vorab reserviert worden sein.

Für die Identifizierung im Internet sind ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion und ein geeignetes Lesegerät erforderlich.

Voraussetzungen für internetbasierte Fahrzeugzulassung
• Antragsteller ist natürliche Person
• Antragsteller wohnt im Zulassungsbezirk
• Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion
• Lesegerät für PA
• Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
• Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
• VB-Nummer der Versicherung
• Bankdaten für die SEPA-Lastschriftverfahren (→ Kfz-Steuer)
• HU / SP-Expresscode
• Reserviertes Kennzeichen
• Möglichkeit, an elektronischem Zahlungsverfahren teilzunehmen (z.B. Kreditkarte)

Die Daten werden in einem Online-Portal eingetragen und an die Zulassungsstelle übermittelt. Ist alles korrekt, kommen ein paar Tage später die Plaketten per Post und können selbst auf das Kennzeichen aufgeklebt werden.

Opens external link in new window Weitere Informationen

Quelle: Tourenfahrer.de


Werbung

Spezialwerkstatt für Motorrad- und Lederbekleidung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert