Warnwestenpflicht in Frankreich ausgesetzt

Für aufgeregte Diskussionen im Vorfeld hatte die geplante »Warnwestenpflicht« in Frankreich gesorgt. Nun ist die Regelung – vorerst – vom Tisch.

Ab dem 1. Januar sollte in Frankreich eine Regelung in Kraft treten, nach der Fahrer und Beifahrer von Motorrädern mit mehr als 125 Kubikzentimetern zum Tragen reflektierender Schutzbekleidung verpflichtet werden sollten.

Die Vorschrift sieht vor, dass die reflektierende Partie mindestens 150 Quadratzentimeter misst. Das Reflexmaterial darf Teil der Bekleidung sein oder aber als zusätzliches Accessoire getragen werden. Eben als Warnweste oder Armbinde.

Proteste von Motorradfahrern und Lobbygruppen haben die französische Politik nun bewogen, die Regelung vorerst nicht in Kraft zu setzen. In Gesprächen mit Interessenverbänden soll nach sinnvollen Lösungsansätzen gesucht werden, um die Verkehrssicherheit möglicherweise anderweitig zu erhöhen.

Quelle Text und Bild: Tourenfahrer.de


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