Bis 5000 Euro Bußgeld – Österreich verschärft Strafen für Raser

Geschwindigkeitsübertretungen werden in Österreich künftig härter geahndet. Während die Bußgelder kräftig erhöht wurden, liegt die Schwelle zum Entzug des Führerscheins nun niedriger. In Extremfällen droht sogar die Beschlagnahme des Fahrzeugs. |

Während in Deutschland die Verschärfung der Straßenverkehrsordnung wegen formaler Mängel erstmal vom Tisch ist, hat die österreichische Regierung die Bußgelder kräftig erhöht. Wie der ADAC meldet, wird das maximale Bußgeld für Geschwindigkeitsverstöße von 2180 Euro auf 5000 Euro mehr als verdoppelt. Belangt werden mit dieser Summe jedoch nur extreme Raser oder notorische Verkehrssünder.

Führerschein schneller weg

Auch der Führerschein ist bei Tempoverstößen nun schneller weg. Die Behörden kassieren den Lappen künftig bereits bei Übertretungen ab 30 km/h innerorts und von mehr als 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften, womit die Schwelle jeweils um zehn Stundenkilometer gesenkt wurde.

Verdoppelt von zwei auf vier Wochen wurde die Mindestentzugsdauer für den Führerschein bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts.

Fahrzeugbeschlagnahme möglich

Führt der Verkehrsteilnehmer besonders gefährliche Situationen herbei oder fällt die Geschwindigkeitsüberschreitung besonders drastisch aus, sieht die Neuregelung auch die Beschlagnahme des Fahrzeugs vor. Diese ist auch bei wiederholtem Rasen, Fahren nach Abnahme des Führerscheins wegen Rasens oder auch Rasen ohne Führerschein vorgesehen.

Als Grenzen für die geplante Beschlagnahme werden eine Übertretung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um 80 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften sowie 90 km/h außerhalb genannt.

Härteres Vorgehen gegen illegale Rennen

Im Fokus des Maßnahmenpakets stehen auch illegale Rennen. Hierzu wurde eigens der neue Straftatbestand »Illegales Wettrennen« geschaffen. Den Teilnehmern droht ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten. Im Anschluss ist eine verkehrspsychologische Überprüfung vorgesehen. Auch in diesem Kontext ist für extreme Fälle eine Beschlagnahme des Fahrzeugs geplant.

Neue Regeln gelten ab Sommer

Die neuen Regelungen sollen großteils im Laufe des Sommers eingeführt werden. Mit der Einführung der Fahrzeugbeschlagnahmung will man sich noch bis Ende des Jahres Zeit lassen, um die Vorschriften rechtssicher auszugestalten.

Der Führerscheinentzug betrifft auch ausländische Fahrzeugführer, allerdings nur in Österreich. In anderen Ländern dürfen sie weiter ihr Kfz lenken. Bußgeldbescheide aus Österreich sollten zügig beglichen werden. Bei Fristversäumnissen drohen hohe Aufschläge; die Vollstreckung erfolgt europaweit.


Werbung

Bikeranwalt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert