Ein Motorradkauf ist und bleibt Vertrauenssache

Garantie und Gewährleistung – was ist der Unterschied?

Dazu gibt uns das Gebrauchtmotorrad Zentrum Dresden und RA Frederick Pilz Auskunft:

Garantie

Die Garantie ist eine freiwillige Zusage, ein Versprechen dafür, dass eine Sache eine bestimmte Eigenschaft über einen bestimmten Zeitraum hat. Die Ansprüche sind verschuldensunabhängig. Tritt der von der Garantie umfasste Mangel in dem garantierten Zeitraum ein, muss der Garantiegeber die Sache in den versprochen Zustand bringen, also reparieren.

Meisten sprechen Fahrzeughersteller eine Garantie für bestimmte Eigenschaften ihrer Fahrzeuge aus, (Dichtigkeitsgarantie, Durchrostungsgarantie, etc.).
Gegenüber wem und zu welchen Bedingungen Leistungen aus einer Garantie geltend gemacht werden können bestimmt sich nach der Garantieerklärung des Herstellers (Garantiegeber). Hieraus ergibt sich auch, ob neben der Garantie weitere Leistungen gewährt werden (z.B. Ersatzfahrzeug für die Dauer der Arbeiten).

Gewährleistung

Bei dem Gewährleistungsanspruch handelt es sich hingegen (im Unterschied zur Garantie) nicht um einen vertraglichen sondern um einen gesetzlichen Anspruch gegen den Verkäufer.

Ist die Sache mangelhaft, muss der Käufer den Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Er kann den Anspruch nicht gegenüber einem anderen Händler (auch bei gleicher Fahrzeugmarke) geltend machen. 
Lässt der Käufer sein Fahrzeug bei einem anderen Händler oder beim Hersteller reparieren, kann er die ihm entstandenen Kosten regelmäßig nicht gegen den Verkäufer geltend machen.

Weiter muss der Käufer in Fällen in denen die Beweislastumkehr nicht eingreift im Zweifel beweisen, dass die Sache bereits bei Übergabe mangelhaft gewesen war.

Ist der Käufer eine Privatperson gilt aber zu dessen Gunsten die Vermutung, dass ein Mangel, der innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe des Fahrzeugs an ihn aufgetreten ist, dass dieser Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.

Mit freundlicher Genehmigung von RA Frederick Pilz – www.motorrad-recht.de

 


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