Reifeneintragung soll Pflicht werden

Nach Plänen des Bundesverkehrsministeriums soll es künftig nicht mehr genügen, eine Freigabebescheinigung mit sich zu führen. Stattdessen sollen alle von den in der Zulassungsbescheinigung angegebenen Dimensionen abweichenden Reifen bei einer Prüforganisation eingetragen werden. |

Bislang ist die Sache einfach: Will man Reifen einer Dimension, die nicht in den Fahrzeugpapieren aufgelistet ist, montieren, benötigt man lediglich eine Freigabebescheinigung vom Hersteller für das betreffende Motorradmodell. Diese bei den meisten Fabrikaten online verfügbare Bescheinigung muss ergänzend zu den Papieren mitgeführt werden.

Etwas komplizierter wird es derzeit nur, wenn man einen Pneu montieren möchte, für den es keine Freigabe durch den Hersteller gibt. In diesem Fall muss der Reifen am eigenen Fahrzeug durch eine Prüforganisation (TÜV, Dekra etc.) begutachtet und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Und das natürlich mit dem Risiko, dass es keinen Segen vom Prüfer gibt.

Dieses Prozedere soll nach dem Willen des Bundesverkehrsministeriums künftig verpflichtend sein – auch wenn es eine Freigabe vom Reifenhersteller gibt. Die verpflichtende Abnahme soll für alle Reifen ab Herstellungsdatum 2020 und ab dem Jahr 2025 für sämtliche Reifen gelten.

Es formiert sich allerdings auch Widerstand gegen die Neuregelung. So haben die drei Verbände BRV (Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk) IVM (Industrie Verband Motorrad) und WDK (Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V.) in einem offenen Brief ans Verkehrsministerium deutliche Kritik geäußert. Aus Sicht der Verbände ist die derzeitige Praxis vollkommen ausreichend, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.

Hintergrund
Im Rahmen der Erstellung von Reifenfreigaben (auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen, UBB) betreiben die Hersteller einen hohen personellen und materiellen Aufwand. In umfangreichen Fahrversuchen wird das Zusammenspiel zwischen Reifen und Fahrzeug erprobt. Dieser Aufwand würde sich nicht mehr lohnen, wenn die UBB keine Relevanz mehr für den Verbraucher hätte, weil sie im Zuge der Neuregelung überflüssig würde und damit als Kaufargument entfiele.
Die Verbände stellen in ihrem Schreiben ans BMVI die berechtigte Frage, auf welcher Grundlage die Prüforganisationen die Eignung eines Pneus für ein bestimmtes Fahrzeug künftig beurteilen wollen, sollten künftig keine UBB mehr erstellt werden.

Quelle: Tourenfahrer.de

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Mittelndorfer

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